Umzugskosten steuerlich absetzen in Stuttgart
Wussten Sie, dass Sie Ihre Umzugskosten steuerlich absetzen können? Gesetzliche Grundlage hierfür ist das so genannte Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Findet der Umzug aus beruflichen Gründen statt, bestimmt das BUKG, welche Kosten der Arbeitgeber in der neuen Heimat steuerfrei ersetzen und welche der Arbeitnehmer als Werbungskosten anrechnen darf. Auch bei Umzügen aus dem Ausland können bestimmte Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Handelt es sich um einen Privatumzug, sind die damit verbundenen Aufwendungen zwar nicht als Werbungskosten absetzbar, können aber als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt sein.
Eni Umzüge informiert: Umzüge in Stuttgart steuerlich geltend machen
Außerdem gibt es eine Regelung für den Umzug aus besonderen Gründen. So wird zum Beispiel ein Wohnungswechsel wegen Krankheit bezeichnet. Die hier entstehenden Kosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Eni Umzüge ist eine der renommiertesten Umzugsfirmen im Raum Stuttgart. Ob Geschäftsumzug oder Privatumzug, in kleinem und in großem Stil – wir bringen Sie und Ihr Transportgut schnell, sicher und stressfrei ans Ziel und in die neue Heimat! Das Team von Eni Umzüge steht Ihnen jederzeit zur Beratung und für weitere Informationen zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!