Ihre Umzugsfirma in Stuttgart informiert: Umzugskosten steuerlich absetzen
Eni-Umzüge in Stuttgart möchte Sie über einen besonderen Fakt aufklären: Wussten Sie, dass Sie Ihre Umzugskosten steuerlich absetzen können? Gesetzliche Grundlage hierfür ist das so genannte Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Findet der Umzug aus beruflichen Gründen statt, bestimmt das BUKG, welche Kosten der Arbeitgeber in der neuen Heimat oder Gegend steuerfrei ersetzen und welche der Arbeitnehmer als Werbungskosten anrechnen darf. Auch bei Umzügen aus dem Ausland können bestimmte Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Handelt es sich um einen Privatumzug, sind die damit verbundenen Aufwendungen zwar nicht als Werbungskosten absetzbar, können aber als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt sein.
Umzüge in Stuttgart steuerlich geltend machen
Außerdem gibt es eine Regelung für den Umzug aus besonderen Gründen. So wird zum Beispiel ein Wohnungswechsel wegen Krankheit bezeichnet. Die hier entstehenden Kosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
(Quelle: Der Deutsche Wirtschaftsbrief, Ausgabe 15/13. Lesen Sie hier alles über die Pauschalen und die genauen absetzbaren Kosten.)
Eni-Umzüge ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Umzüge in Stuttgart! Ob Geschäftsumzug oder Privatumzug, ob normal oder außergewöhnlich – wir bringen Sie und Ihr Transportgut sicher und kompetent ans Ziel und in die neue Heimat! Das Team von Eni-Umzüge stehet Ihnen jederzeit für weitere Information zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!