Eni Umzüge Stuttgart informiert: Umzugskosten steuerlich absetzen!
Wussten Sie, dass Sie Ihre Umzugskosten steuerlich absetzen können? Gesetzliche Grundlage ist das Bundesumzugskostengesetz (BUKG).
Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, bestimmt das BUKG, welche Kosten der Arbeitgeber in der neuen Heimat oder Gegend steuerfrei ersetzen und welche der Arbeitnehmer als Werbungskosten anrechnen darf. Auch bei Umzügen aus dem Ausland können bestimmte Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Ziehen Sie in privatem Rahmen um, sind die damit verbundenen Aufwendungen zwar nicht als Werbungskosten absetzbar, können aber als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt sein.
Dann gibt es noch den Umzug aus besonderen Gründen, beispielsweise den Wohnungswechsel wegen Krankheit. Die hier entstehenden Kosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
(Quelle: Der Deutsche Wirtschaftsbrief, Ausgabe 15/13. Lesen Sie hier alles über die Pauschalen und die genauen absetzbaren Kosten.)
Eni Umzüge in Stuttgart ist Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Umzug! Ob aus beruflichen oder privaten Gründen, ob normal oder außergewöhnlich – wir bringen Sie und Ihr Transportgut sicher und kompetent von A nach B! Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir freuen uns auf Ihren Umzug!