Halteverbotsschilder

Ist in Ihrer Straße auch genügend Platz? Wenn Sie in einer belebten Straße wohnen empfehlen Ihnen die Aufstellung von Halteverbotschildern.

Die Schilder sollten mindestens 72 Stunden vor dem Umzug aufgestellt werden. Halteverbotsschilder sind also immer dann aufzustellen, wenn der ruhende oder fahrende Verkehr gestört wird.

Für die Erteilung eines amtlichen Halteverbots vor den Umzugshäusern muss zunächst ein Antrag bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsämtern gestellt werden.

Für das Halteverbot werden folgende Informationen von Ihnen benötigt:

  • Name, Adresse und Telefonnummer
  • Umzugstermin
  • voraussichtliche Dauer des Umzuges

Wir reservieren für Sie eine vorübergehende Halteverbotszone vor dem neuen Heim und ersparen Ihnen so sämtlichen Ärger!

Wir nehmen Ihnen alle Formalitäten, den Transport und den Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder ab. So kommen Sie völlig einfach und unkompliziert zu Ihrem Halteverbot für den Umzug : Sie erteilen den Auftrag, wir kommern uns um den Rest.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Telefon: +49 (0)711 22 005 91
Mobil: +49 (0)172 637 8129
Kontaktieren Sie uns gerne auch über WhatsApp!
Fax: 0711 91 23 550

E-Mail: info@eni-umzuege.de

Eni-Umzüge
Neckarstr. 227
70190 Stuttgart

Kontakt:
Telefon: +49 (0)711 22 005 91
Mobil: +49 (0)172 637 8129
Kontaktieren Sie uns gerne auch über WhatsApp!
Fax: 0711 91 23 550

E-Mail: info@eni-umzuege.de

Bei Fragen erreichen Sie uns
per E-Mail.



Eni-Umzüge vCard

Eni-Umzüge ist Pate für die Stiftungsinitiative Baby-Notarztwagen.