Umzugskostenpauschale nutzen: Umzugskosten clever als Werbungskosten von der Steuer abziehen!
Es steht ein Umzug an? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie die Umzugskostenpauschale geltend machen können. Denn: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Sie können die Umzugskostenpauschale dafür nutzen. Umzüge, wie ENI sie durchführt, sind oftmals als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen zu werten und man kann sie von der Steuer abziehen. Unter folgenden Voraussetzungen erkennt das Finanzamt den Umzug als notwendig an:
- Wenn Sie einen neuen Job antreten
- Wenn Sie an einen anderen Ort versetzt werden oder
- Durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit zum Job sparen
- Wenn Sie eine Dienstwohnung beziehen
- Wenn Sie eine Zweitwohnung im Rahmen des doppelten Haushalts beziehen
Umzugskostenpauschale nutzen und entspannt umziehen!
Damit die Umzugskosten abzugsfähig sind, sollten Sie folgende Belege sammeln: Reisekosten für die Wohnungssuche, für Fahrten am Umzugstag, die Rechnungen des Umzugsunternehmens, Transportkosten, doppelte Miete, Maklergebühren, Reparaturen bei Transportschäden, Kosten für Renovierung der alten Wohnung sowie für Telefon und Internetanschluss.
Für bestimmte Kosten können Sie die Umzugskostenpauschale ansetzen
Sprechen Sie gern an, wenn Sie zum Thema Umzugskostenpauschale eine Beratung benötigen: Unser Team steht Ihnen bei Fragen zu Ihrem Umzug kompetent und zuverlässig zur Seite. Auch bei Fragen im Vorfeld kontaktieren Sie uns bitte. Gern unterbreiten wir Ihnen auch einen Kostenvoranschlag und ein faires Angebot. Eni-Umzüge aus Stuttgart – Ihr Spezialist für Transporte und internationales Umziehen – ist Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner in Stuttgart.